18.12.2023

Umsetzung des Tarifergebnisses auch für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und – empfänger

Kurz vor Weihnachten und dem Jahresende gibt es positive Informationen für alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und – empfänger.

Bereits am Dienstag, 12.12.2023 verständigten sich Ministerpräsident Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Neubaur, der Finanzminister Dr. Optendrenk und der Minister und Leiter der Staatskanzlei Liminski mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften in einem ersten Besoldungsgespräch, das in der Tarifrunde der Länder erzielte Ergebnis vom 09.12.2023 für die Tarifbeschäftigten der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • die Beschäftigten erhalten bereits im Dezember 2023 als Einmalzahlung einen Inflationsausgleich von 1800 Euro (Teilzeit anteilig).
  • von Januar bis Oktober 2024 gibt es einen zusätzlichen Inflationsausgleich von 120 Euro pro Monat.
  • ab 01.11.2024 erhöhen sich die Einkommen um 200 Euro und
  • ab 01.02.2025 um weitere 5,5 %.

Auch die Versorgungsempfängerinnen und – empfänger werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes (entspricht dem Gesetz des Bundes zur Umsetzung des TVöD) erhalten.

Der erste Teil der Sonderzahlung (1800 Euro + 120 Euro) wird im Januar 2024 ausgezahlt.

Die Besoldungsgespräche zwischen Landesregierung und den Gewerkschaften werden im Februar fortgesetzt.

Der DBB NRW, insbesondere Roland Staude, hat engagiert für die Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in die Besoldungsanpassungen gekämpft. Die Übertragung des Ergebnisses ist daher als ein großer Erfolg zu werten.

 

zum Schreiben des dbb nrw an die Seniorenvertretungen

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