24.03.2023

Sitzung der DBB Seniorenvertretung NRW am 28.02.2023

© vdla dbb

Am 28.02.2023 tagte die dbb Seniorenvertretung NRW. Dazu teilen wir Ihnen gerne die folgenden Informationen mit.

 

 

 

An alle

Fachgruppen

BETREFF: Infos; Sitzung der dbb Seniorenvertretung NRW vom 28.02.2023

 

aus dem DBB NRW

Roland Staude berichtet über:

  • den Landeshaushalt 2022: Überschuss von 1,9 Milliarden Euro, komplett zur Schuldentilgung verwendet
  • die Aufstellung des Landeshaushaltes 2023: hier Sondervermögen zur Krisenbewältigung: 5 Milliarden Euro, Zuführung von 200 Millionen für Pensionsfonds fehlen, der DBB nimmt an den Haushaltsberatungen teil und hat die Mittel eingefordert
  • Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020: gute Umsetzung in NRW – besser als auf Bundesebene (zu beachten ist das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen)
  • Aktuelle Rechtsprechung: Einheitlicher Arbeitsvorgang, das Bundesverfassungsgericht hat dazu eine Entscheidung gefällt, eine Klärung wurde damit leider nicht erreicht

Frau Arent-Krüger weist auf den diesjährigen 75. Geburtstag des DBB NRW“ hin.

Des Weiteren berichtet Frau Arent-Krüger über die nachstehenden Themen.

Pauschale Beihilfe: (Hinweis Homepage /NRW Magazin)

In dem Interview mit dem Debeka Geschäftsstellenleiter hat sich der Chefredakteur ausgetauscht über Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe. Der Debeka Vertreter sieht vor allem darin eine ideologische Motivation, einen Schritt hin zur Bürgerversicherung.

 

aus der Politik/aus dem DBB Bund

Tarifverhandlungen TVÖD: Die Tarifrunde TVöD in Kurzform:

In den Tarifverhandlungen werden insbesondere die Entgelte der Beschäftigten von Bund Und Kommunen verhandelt, für insgesamt ca. 2,5 Mill. Beschäftigte: ca. 2 Mill. davon arbeiten bei Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen, ca. 520000 im Bundesbereich.

Verhandlungstermine in Potsdam sind:

  • 24.01. Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
  • 22./23.02. zweite Verhandlungsrunde
  • 27.bis 29.03. dritte Verhandlungsrunde

Forderungen:

Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 %, mindestens 500 €, Laufzeit 12 Monate, Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 € sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden, Laufzeit 12 Monate.

Weitere Forderungen sind:

Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, Reduzierung der 41-Stunden-Woche der Bundesbeamtinnen und -beamten, Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit.

Spannend wird vor allem die Frage sein, ob es eine Inflationsprämie geben wird und ob dies Teil der Tarifverhandlungen sein wird.

Die Politik hat beschlossen, Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von 3.000,-€ steuer- und sozialversicherungsfrei zu ermöglichen.

 

Rente:

Das Antragsverfahren für den von der Bundesregierung eingerichteten Härtefallfonds der Ost- West-Rentenüberleitung ist angelaufen. Neben Mecklenburg-Vorpommern wird die Beteiligung weiterer Länder gefordert (weitere Informationen siehe Homepage Bundesseniorenvertretung).

Das Bundesarbeitsministerium will bis zum Jahresende weitere Reformschritte zur Zukunft der Rente einleiten, in einem Rentenpaket II. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus und zur Kapitalbildung bei der Rente.

Für die Rentenkasse soll neues Kapital angespart werden in einem dauerhaften Fonds, der professionell verwaltet und global angelegt werden soll (sogenannte Aktienrente). Ein Kapitalstock von 10 Milliarden € aus Haushaltsmitteln soll der erste Schritt sein.

Folgende Rentenerhöhungen werden für dieses Jahr vorausgesagt,

  • West 3,5%,
  • Ost 4,2%.

 

Pflege:

Immer mehr Menschenbefinden sich in häuslicher Pflege, der Fachkräftemangel ist enorm hoch und ebenso hoch steigen die Kosten vor allem bei der stationären Pflege.

Und so ist nicht verwunderlich, dass die Pflegeversicherung die gestiegenen Kosten nicht ohne Anhäufung großer Defizite bezahlen kann. Daher hat der Gesundheitsminister einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorgelegt.

Dieser Entwurf sieht einige Leistungsverbesserungen sowie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Staffelung des Beitragssatzes je nach Kinderzahl vor.

Der Beitragssatz soll für Kinderlose von 3,4% auf 4% steigen, bei einem Kind von 3,05% auf 3,4%. Für jedes weitere Kind sieht der Entwurf einen Abschlag von 0,15% vor.

Steuerzuschüsse fordert der Gesundheitsminister nicht ein, obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie pandemiebedingte Zusatzkosten der Pflegeversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren (zusammen etwa ein Finanzvolumen von ca. 8 Milliarden Euro).

Zum ersten Mal müssen die Ampelparteien bei den Verhandlungen über die Eckwerte für den Haushalt 2024 Prioritäten setzen und sparen (Schuldenbremse). Der Knackpunkt sind die Milliarden Defizite in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzminister will dazu keine Mittel bereitstellen, obwohl der Koalitionsvertrag eindeutig ist. Leistungen, die aus sozialpolitischen Gründen erwünscht sind, aber nichts mit den eigentlichen Aufgaben der jeweiligen Versicherung zu tun haben, sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. In der Pflegeversicherung sind das insbesondere die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (mehr als drei Milliarden Euro).

Fraglich bleibt, ob die Finanzausstattung der Pflegeversicherung mit dieser Erhöhung langfristig gewährleistet werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Regelung aussieht.

 

Zusammenfassung der Infos zur Sitzung der dbb Seniorenvertretung NRW vom 28.02.2023

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