14.12.2021

Stellungnahme des DBB NRW zum Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen "Der Gesetzentwurf bringt keinen Gewinn: eine vertane Chance"

Foto: © DBB NRW
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Der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion hat in einer umfangreichen Stellungnahme zu dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf Position bezogen, der am 15.12.2021 im Landtag behandelt wird

.Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, zeigt sich sehr enttäuscht und kommt in der Gesamtbewertung zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf weit hinter dem zurückbleibt, was notwendig wäre: In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels gelte es, den „besten Köpfen“ ein Angebot und ihnen den öffentlichen Dienst „schmackhaft“ zu machen. Dies betreffe sowohl die Personalgewinnung als auch die Personalbindung,  so Staude.

Der Inhalt des Gesetzentwurfs behandelte nur einen geringen Teil der Anregungen des DBB  NRW und dies auch nur unzureichend. Das Thema Verfallschutz von Überstunden/Mehr- arbeit werde beispielsweise in dem Entwurf nicht geregelt. Nahezu gänzlich vermissen lasse der Gesetzentwurf das Thema Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie.

Roland Staude: „Er sieht nicht einmal das vor, was auf Bundesebene schon längst Realität ist und auch für das Land Nordrhein-Westfalen nicht unverhältnismäßig sein kann.“ So hat der DBB NRW bereits mehrfach auch in Gesprächen gefordert, die Regelung aus der Arbeitszeitverordnung des Bundes zu übernehmen, nach der  die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter zwölf Jahren beziehungsweise mit pflegebedürftigen  Angehörigen auf Antrag um  eine Stunde auf 40 Stunden  verkürzt wird (§ 3 AVZ Bund).

Einführung von Langzeitarbeitskonten – keine Alternative für den DBB NRW

Mit der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung eines Langzeitarbeitskontos (LAK) weicht die Landesregierung vom Koalitionsvertrag ab,  der noch Lebensarbeitszeitkonten vorsah.  Der DBB NRW kann dieses Modell nicht mittragen, da es zum einen im Ergebnis eine Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit um bis zu drei Stunden vorsieht. Zum anderen soll es jährlich erlaubt sein, zur Ansparung des LAK auf Erholungsurlaub zu  verzichten.

Der jährliche Erholungsurlaub ist aus Sicht des Beamtenbundes insgesamt  nicht verhandelbar und darf  nicht zum Gegenstand eines auf gewisse Dauer angelegten Verzichts werden. Wenn der Gesetzentwurf an anderer Stelle ein verbessertes Gesundheitsmanagement zum Ziel hat, als Mittel der Attraktivitätssteigerung aber eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und den Verzicht auf Teile des Jahresurlaubes vorsieht, ist das nicht nachvollziehbar und kann vom DBB NRW nicht  akzeptiert  werden.

Mit Überstunden soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf das LAK ausdrücklich nicht angespart werden. Damit steht fest: Das Problem verfallender Überstunden wird nicht  gelöst! Der DBB NRW hat dieses Problem vielfach beschrieben und noch in der Stellungnahme zum Haushalt des Landes NRW 2021 auf bis zu 70.000 verfallene Überstunden  zum damaligen Zeitpunkt hingewiesen.

Alternierende mobile Arbeit öffnet Willkür Tür und Tor

Weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines gesetzlich normierten Anspruchs auf pflichtgemäße  Ermessensausübung durch die Dienststellen bei Anträgen auf Teilnahme an alternierender  mobiler Arbeit. Der DBB NRW hat erwartet, dass ein Anspruch so formuliert ist, dass er auch hier den Beschäftigten ein echtes Angebot macht, das als Option attraktiv ist und kein bloßes Verhinderungsinstrument.  Eine Regelung muss sich also einerseits selbstverständlich an dienstlichen Erfordernissen orientieren, andererseits  den Dienstherrn auch in die Pflicht nehmen, Hürden abzubauen.  Das „Ob“, aber auch das „Wie“ einer Einrichtung der alternierenden mobilen Arbeit werden nahezu vollständig in die Hände der Dienststellen gelegt. Dies kann dazu führen, dass Dienststellen, die nicht die Absicht haben, mobile Arbeit überhaupt einzuführen, dazu auch nicht veranlasst oder gar verpflichtet  sind, selbst wenn die dienstlichen Möglichkeiten dies zulassen oder gar erfordern. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf bringt auch hier keinen Gewinn!

Attraktivität gibt es nicht zum Nulltarif

Der Gesetzentwurf stellt seine Seriösität selbst infrage. Denn hier heißt es, die beabsichtigten Regelungen seien „weitgehend ausgabenneutral“. Ein Budget ist nicht eingeplant. Roland Staude: „Attraktivität gibt es nicht zum Nulltarif.“

Roland Staude bietet konstruktiven Austausch an

Der Vorsitzende des DBB NRW stellt in der Stellungnahme abschließend fest, dass eine wirkliche Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes zugleich unabdingbare Notwendigkeit für die Zukunftssicherung des Gemeinwesens und damit ein Kernanliegen  des DBB NRW sei. Daher stehe sein Dachverband für einen konstruktiven Austausch, der die gewerkschaftlichen Vorstellungen nicht nur zur Kenntnis  nimmt, sondern sie auch ernsthaft berücksichtigt, weiterhin zur Verfügung.   

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