03.05.2021

vdla aktuell 03.05.2021 "VDLA GEWERKSCHAFT BEGRÜßT GESETZENTWURF ZUR ANPASSUNG DER ALIMENTATION KINDERREICHER FAMILIEN SOWIE ZUR ÄNDERUNG WEITERER DIENSTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN LIEGT VOR"

Bild © vdla gewerkschaft
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„Aus Sicht der vdla gewerkschaft war der vorliegende Gesetzentwurf längst überfällig“, so Himmet Ertürk, Vorsitzender der vdla gewerkschaft.

Die Landesregierung beabsichtigt mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17 u. a. - umzusetzen. Seitens des Gerichtes wurde festgestellt, dass die Alimentation bei kinderreichen Familien nicht angemessen war und somit mit dem in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz normierten Alimentationsprinzip unvereinbar war.

 

Der Gesetzesentwurf sieht eine deutliche Erhöhung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile ab dem 3. Kind vor. Diese Erhöhung soll für alle verbeamteten sowie versorgungsempfangenden Personen ab dem Jahr 2021 gelten.

 

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegenüber dem DBB NRW begrüßt die vdla gewerkschaft die beabsichtigte Gesetzesänderung. Gleichzeitig tritt die vdla gewerkschaft jedoch der von der Landesregierung vorgesehenen Umsetzung entgegen, auschließlich dem Personenkreis eine Nachzahlung zukommen zu lassen, der in den Jahren 2011 bis 2020 Ansprüche im Rahmen eines Widerspruchs geltend gemacht hat.

 

Hierzu Ertürk: „Aus unserer Sicht wäre eine Gleichstellungszusage der Landesregierung für Beamte und Versorgungsempfänger, die seit dem Jahre 2011 eine Unteralimentation hinnehmen mussten und keinen Widerspruch eingelegt haben, aus Gesichtspunkten der Gleichbehandlung konsequent und gerecht. Diesen Kolleginnen und Kollegen keine Nachzahlung zu gewähren, würde eine mangelnde Wertschätzung für diejenigen bedeuten, die insbesondere in der jetzigen Zeit dafür Sorge tragen, dass der Staat seinen Aufgaben gerecht werden kann.“   

 

Neben der Sicherstellung einer hinreichenden Alimentation kinderreicher Familien, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, rückwirkend zum 1. Januar 2021 neu geregelt werden soll. Auch hier soll die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umgesetzt werden. Die beabsichtigte Änderung sieht vor, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen, die begrenzt dienstfähig sind, einen verbesserten Zuschlag erhalten sollen. Auch diesen Schritt begrüßt die vdla gewerkschaft ausdrücklich.

 

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