18.03.2020

vdla-aktuell 18.März 2020

© 3dman eu / pixabay.com
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vdla gewerkschaft begrüßt die Verschiebung der Personalratswahlen 2020

Heute Mittag hat der Hauptpersonalrat beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte die vorläufige Aussetzung der für den 28.05.2020 terminierten Personalratswahlen in seinem Geschäftsbereich beschlossen. Wir gehen davon aus, dass die übrigen Hauptpersonalräte diesem Beispiel überwiegend folgen werden und die Wahl somit in weiten Teilen der Landesverwaltung nicht im ersten Halbjahr 2020 stattfinden wird.

In besonderen Zeiten bedarf es auch besonderer Entscheidungen.Grundsätzlich sollen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) die Wahlen zwar bis Mitte Juni durchgeführt werden.

Eine Wahl braucht zur ordnungsgemäßen Durchführung aber einen Vorlauf von mindestens zwei Monaten. Diese Vorbereitungsphase müsste bezogen auf den 28.05.2020 in den nächsten Tagen beginnen, bereits jetzt gibt es in einigen Hauptwahlvorständen jedoch krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle. Einerseits sind nicht ordnungsgemäße, anfechtbare Wahlen zu befürchten, wenn die allgemeine Lage sich weiter zuspitzt, andrerseits gilt es auch die Kolleginnen und Kollegen in den zahlreichen Wahlvorständen vor gesundheitlichen Gefahren durch unabdingbare Reisen und Sitzungen weitestgehend zu schützen.Letztlich würde auch kein fairer Wahlkampf möglich sein.

Die Entscheidung der meisten Hauptpersonalräte der Landesverwaltung, die Wahlen zunächst auszusetzen und erst zu einem Zeitpunkt neu zu terminieren, zu dem absehbar ist, dass sich die allgemeine Lage normalisiert und dies auch in mindestens den nächsten zwei bis drei Monaten so bleiben sollte, ist daher aus Sicht der vdla gewerkschaft die einzig richtige.

Auch an den sechs Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalen finden in diesem Jahr Personalratswahlen statt; die Kolleginnen und Kollegen dort haben aber derzeit wahrlich Wichtigeres zu tun als eine Personalratswahl vorzubereiten und durchzuführen. Lassen wir sie ihre für uns alle unverzichtbare Arbeit machen und später wählen, wenn Normalität zurückgekehrt ist.

Rechtsfreie Räume sind nicht zu befürchten, da die bestehende Personalräte die Geschäfte nach § 23 LPVG auch über den 30.06.2020 hinaus führen können, müssen und werden.

Die Vorsitzenden der Hauptlehrerpersonalräte treffen morgen im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen, um über die für den 09.06.2020 angesetzte Personalratswahl im Schulbereich zu befinden. Sie werden bei ihrer Entscheidung sicher von den gleichen Gedanken über ordnungsgemäße, unanfechtbare und faire Wahlen sowie die Gesundheit der mit der Durchführung der Wahl befassten Kolleginnen und Kollegen geleitet werden, wie die übrigen Hauptpersonalräte.

Hier gelangen Sie zum Download "vdla-aktuell 18. März 2020":

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