24.09.2020

vdla-aktuell 21. August 2020

© 3dman eu / pixabay.com
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT EINSCHÄTZUNG DER VDLA GEWERKSCHAFT ZUR AMTSANGEMESSENEN ALIMENTATION DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN

Am 04.05.2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Land Nordrhein-Westfalen

verpflichtet bis zum 31.07.2021 ein verfassungsgemäßes Besoldungsrecht zu

schaffen.

Dies entspricht einer Forderung der vdla gewerkschaft aus dem Jahr 2018.

 

Kritisiert haben die Richterinnen und Richter u. a. auch, dass das sogenannte

Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist.

Der Freistaat Bayern hat sich inzwischen bereit erklärt, soweit sich bei einer

verfassungskonformen Neufassung dort Nachzahlungen ergeben, diese von Amts

wegen rückwirkend an alle Beamtinnen und Beamten ab dem 01.01.2020 zu

zahlen – unabhängig davon, ob in vergangenen Jahren Rechtsbehelfe eingelegt

wurden und welchen Verfahrensstand diese haben.

Die vdla gewerkschaft hält dies für eine sachgerechte und angemessene

Umsetzung auch in Nordrhein-Westfalen und fordert das Ministerium der

Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen auf, eine ensprechende Regelung zu

treffen.

Hierzu werden wir umgehend Gespräche mit den politisch Verantwortlichen

aufnehmen.

 

Hier gelangen Sie zum Download "vdla-aktuell 21. August 2020":

 

vdla-aktuell 21. August 2020

 

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