vdla-aktuell 21. August 2020
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT EINSCHÄTZUNG DER VDLA GEWERKSCHAFT ZUR AMTSANGEMESSENEN ALIMENTATION DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN
Am 04.05.2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Land Nordrhein-Westfalen
verpflichtet bis zum 31.07.2021 ein verfassungsgemäßes Besoldungsrecht zu
schaffen.
Dies entspricht einer Forderung der vdla gewerkschaft aus dem Jahr 2018.
Kritisiert haben die Richterinnen und Richter u. a. auch, dass das sogenannte
Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist.
Der Freistaat Bayern hat sich inzwischen bereit erklärt, soweit sich bei einer
verfassungskonformen Neufassung dort Nachzahlungen ergeben, diese von Amts
wegen rückwirkend an alle Beamtinnen und Beamten ab dem 01.01.2020 zu
zahlen – unabhängig davon, ob in vergangenen Jahren Rechtsbehelfe eingelegt
wurden und welchen Verfahrensstand diese haben.
Die vdla gewerkschaft hält dies für eine sachgerechte und angemessene
Umsetzung auch in Nordrhein-Westfalen und fordert das Ministerium der
Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen auf, eine ensprechende Regelung zu
treffen.
Hierzu werden wir umgehend Gespräche mit den politisch Verantwortlichen
aufnehmen.
Hier gelangen Sie zum Download "vdla-aktuell 21. August 2020":
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