16.03.2020

vdla-aktuell

© peggy_marco_/ pixabay.com
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vdla gewerkschaft wendet sich mit Schreiben an Minister Laumann

Die vdla gewerkschaft unterstützt darin nachdrücklich das in der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 13. März 2020 veröffentlichte Maßnahmenpaket des Landes NRW zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Insbesondere die Einrichtung einer Notbetreuung an den ab heute geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Schulen für Kinder, deren Eltern Berufsgruppen angehören, die in Funktionsbereichen arbeiten und zwingend notwendig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Pandemiebekämpfung sind, wird dabei ausdrücklich begrüßt.

Der Zugang zu dieser Notbetreuung beschränkt sich jedoch auschließlich auf medizinisches und pflegerisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justizbehörden.

„Damit sei dieser Personenkreis aber nicht abschließend erfasst“, so Himmet Ertürk, Landesvorsitzender der vdla gewerkschaft. „Neben den hier im Einzelnen aufgeführten Kolleginnen und Kollegen sind auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Verwaltung für die notwendige Aufrechterhaltung staatlicher Ordnung in dieser schwierigen Zeit vor Ort erforderlich“ bekräftigt Ertürk.

Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Ministerialverwaltung, aber auch in vielen anderen Behörden, leisten in dieser aktuell kritischen Lage eine sehr verantwortungsvolle Arbeit, die zur Bekämpfung der Pandemie unerlässlich ist. Für die Umsetzung von Entscheidungen sind diese Kolleginnen und Kollegen unverzichtbar.  

Aus Sicht der vdla gewerkschaft ist hierbei von besonderer Bedeutung, dass auch die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge insbesondere des medizinischen und pflegerischen Personals sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Justizbehörden, jederzeit und lückenlos gewährleistet ist.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der vdla gewerkschaft angezeigt, dass das Ministerium den Zugang zur Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen auf die Beschäftigten der personalaktenführenden Dienststellen (z. B. der Bezirksregierungen und der Universitätskliniken) sowie auf die Beschäftigten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW auszuweitet.

Hierzu führt Ertürk weiter aus: „Die Kolleginnen und Kollegen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW müssen ihre Funktionsfähigkeit beibehalten können, um die Bezügezahlungen sowie Beihilfegewährungen von Beschäftigten aus Funktionsbereichen zu gewährleisten. Das Handeln des Landesamtes für Besoldung und Versorgung ist wiederum von Informationen abhängig, die die personalaktenführenden Dienststellen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW übermitteln.“

Gleichzeitig fordert die vdla gewerkschaft in der Praxis ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Nutzung von mobiler bzw. flexibler Heimarbeit zu gewährleisten. In der derzeitigen außergewöhnlichen Situation sollten auch bestehende Dienstvereinbarungen möglichst weit und großzügig ausgelegt werden.

Abschließend bekräftigt der Landesvorsitzende Himmet Ertürk in seinem Schreiben an Minister Laumann: „Wir stehen bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie jederzeit auf und an Ihrer Seite.“

Hier gelangen Sie zum Download "vdla-aktuell":

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusätzlich zu diesem Schreiben, möchten wir sie über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung informieren.

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