(vdla) dbb aktuell November 2021 "Einkommensrunde 2021 / Nr. 36"
Kompromiss mit der TdL steht
1. Angriff auf Eingruppierung abgewehrt!
2. Ordentliche Teilhabe gesichert!
3. Strukturelle Verbesserungen
für den KR-Bereich!
Die Eingruppierung bleibt unangetastet! Die von der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder)
massiv geforderten Verschlechterungen werden nicht kommen. „Die Arbeitgeber haben bis zum
Schluss darauf beharrt, über den so genannten Arbeitsvorgang die Eingruppierung der Beschäftigten
zu verschlechtern“, erläuterte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach in der dbb Bundestarifkom-
mission (BTK). „Und wir haben bis zum Ende unmissverständlich
deutlich gemacht, dass wir einen Griff ins Portemonnaie unserer
Kolleginnen und Kollegen nicht zulassen werden.“ Danach jedoch
hat sich die TdL kaum mehr auf konstruktive Verhandlungen und
notwendige Verbesserungen eingelassen. „Zu keinem Zeitpunkt
hat die TdL den Eindruck vermittelt, die besonderen Herausforde-
rungen, vor denen unser Land steht, zum Thema zu machen“, fuhr
dbb Chef Silberbach fort. „Allein im Bereich des Gesundheitswesens
hat die TdL den Mut gehabt, notwendige Verbesserungen mit uns zu
vereinbaren. Dass wir bundesweit zum Beispiel auch ein Problem im
Bildungsbereich haben, blendet die TdL einfach aus.“
dbb aktuell Potsdam, 27. November 2021
Potsdam, 27. November 2021
Das Ergebnis im Detail
Entgelt
•
Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem
Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von
1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
•
Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare
Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
• Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).
Auszubildende
• Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
•
Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro, Auszu-
bildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
• Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort.
dbb aktuell Potsdam, 27. November 2021
Potsdam, 27. November 2021
Das Ergebnis im Detail
Entgelt
•
Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem
Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von
1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
•
Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare
Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
• Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).
Auszubildende
• Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
•
Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro, Auszu-
bildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
• Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort.
KR-Bereich
• Die Universitätsklinikzulage (auch als Pflege-
zulage bezeichnet) wird zum 1. Januar 2022
auf 140,00 Euro monatlich erhöht. Das gilt
auch für die Zentren für Psychiatrie Baden-
Württemberg.
• Die Intensivzulage wird zum 1. Januar 2022 auf
150,00 Euro monatlich erhöht.
• Die Infektionszulage wird zum 1. Januar 2022
auf 150,00 Euro monatlich erhöht.
• Die Wechselschichtzulage wird im Geltungs-
bereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 150,00 Euro monatlich erhöht.
• Die Schichtzulage wird im Geltungsbereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 60,00 Euro monat-
lich erhöht.
•
Folgende Beschäftigte an Universitätskliniken erhalten ab 1. Januar 2022 eine dynamische Gesund-
heitsdienstzulage in Höhe von monatlich 70,00 Euro: Diätassistenten/-innen, Ergotherapeuten/
-innen, Logopäden/-innen, Masseure/-innen und medizinische Bademeister/-innen, medizinische
Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten/-innen,
medizinisch-technische Gehilfen/-innen, pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen und
Physiotherapeuten/-innen sowie biologisch-technische Assistenten/-innen und chemisch-tech-
nische Assistenten/-innen. Die Zulage erhöht sich entsprechend zukünftiger Entgeltanhebungen.
•
Folgende Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten ab 1. Januar 2022
eine dynamische Gesundheitsdienstzulage in Höhe von monatlich 70,00 Euro: Ergotherapeuten/
-innen, Logopäden/-innen und Arbeitserzieher/-innen.
Der Wortlaut des Tarifabschlusses ist auf den Sonderseiten des dbb zur Einkommensrunde unter
www.dbb.de/einkommensrunde nachlesbar.
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