18.05.2022 / vdla gewerkschaft

VDLA-GEWERKSCHAFT FORDERT DIGITALISIERUNGSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

© designecologist / pexels.com
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Für die Beschäftigten der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen fordert die vdla-Gewerkschaft den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages. Die Digitalisierung der Verwaltung durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittels Künstlicher Intelligenz (KI), Prozessoptimierung und digitaler Transformation stellt die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Alt hergebrachte Verwaltungsaufgaben werden durch voll automatisierte maschinelle Bearbeitung ersetzt und neue Tätigkeiten erfordern weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen.

Zum 1. Januar 2022 trat der Digitalisierungsvertrag (DigiTV) auf Bundesebene für den Bereich TVöD in Kraft (https://t1p.de/18z4). Dieser Tarifvertrag trifft Regelungen zur Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung in Folge des mit der digitalen Transformation einhergehenden Wegfalls von analogen Tätigkeiten. Der Tarifvertrag hat dazu einen Fortbildungs- und Qualifizierungsanspruch für die Betroffenen formuliert.

Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem E-Government-Gesetz (EGovG NRW) das Ziel gesetzt, Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu digitalisieren (https://t1p.de/v07jf). Damit werden die Anforderungen und Bedingungen an die Qualifikation von vielen Beschäftigten wesentlich und nachhaltig geändert. Bisher ausgeübte Tätigkeiten fallen weg oder können zu niedrigeren tariflichen Eingruppierungen führen.

Einer nachteiligen Entwicklung für die Beschäftigten soll mit einem Digitalisierungsvertrag für den Geltungsbereich des TV-L und hier insbesondere für NRW entgegengewirkt werden. Die Beschäftigten sind aufgefordert und verpflichtet, passende digitale Kompetenzen zu erwerben. Der Tarifvertrag formuliert deshalb einen Anspruch der Beschäftigten auf Fortbildung und Qualifizierung. Er sichert damit zukünftig Arbeitsplätze und Besitzstand. Die Kosten der Fortbildung und der Qualifizierung tragen die Arbeitgeber. Die Beschäftigten werden für die Zeit der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen bei vollem Gehalt freigestellt.

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt der Öffentlichen Verwaltung umfassend und nachhaltig. Ein Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung und zur notwendigen Qualifizierung bei dieser dynamischen Entwicklung ist zum Wohl der Beschäftigten in den Behörden und Einrichtungen des Landes NRW unverzichtbar. Dies gilt umso mehr, als für alle Beschäftigten im Regelungsbereich des TVöD bereits seit dem 1. Januar 2022 ein TV gilt.

Die Veränderungen der digitalen Transformation betreffen auch die Arbeitswelt der Beamtinnen und Beamten, die dem Dienstrecht des Landes NRW unterstehen. Die tarifvertraglichen Regelungen müssen daher für diese Kolleginnen und Kollegen zeit- und wirkungsgleich übertragen werden.

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