05.06.2019 / dbb beamtenbund und tarifunion

Tochterunternehmen Uniklinikum Düsseldorf

©3dman eu / pixabay.com
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Tarifvertrag unterschrieben

Der  Tarifvertrag  für  die  drei  Töchter  des  Uniklinikums  Düsseldorf  (GSD – Gesellschaft für  Servicedienstleistungen  Düsseldorf  mbH,  GKD –Gesellschaft für  klinische  Dienstleistungen mbH,  UKM – Universitätsklinikum  Düsseldorf  Medical  Services GmbH) ist zum 22. Mai 2019 in Kraft getreten und wird in den nächsten Tagen von allen Tarifvertragsparteien unterschrieben sein. Damit erhalten die Beschäftigten endlich tarifvertraglich garantierte Ansprüche.

  • Alle Beschäftigten werden zum 1. Januar 2020 in den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der  auch  beim  Uniklinikum  selbst  gilt, übergeleitet  und  dann  auch  nach  dem  TV-L bezahlt. Die TV-L-Regelungen sind so gut wie vollständig übernommen worden.
  • Für 2019 erhält jeder Beschäftigte vier Einmalzahlungen von je 300 Euro brutto (ausbezahlt im Juni, August, Oktober und Dezember, Teilzeitkräfte anteilig). Zum jeweiligen  Auszahlungszeitpunkt  muss  der  Beschäftigte  mindestens  ein  Jahr  dem  Betrieb angehören.
  • Die  Beschäftigten  werden  zum  1.  Januar  2020  in  die  Entgeltgruppen  (EG)  1  bis  15 des TV-L übergeleitet, die jeweils fünf bis sechs Erfahrungsstufen haben.
  • Die Beschäftigten, die den EG 2 und EG 3 zugeordnet sind, starten mit der Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe. Sind sie am 1. Januar 2020 weniger als ein Jahr beschäftigt,  kommen  sie  in  Stufe  1.  Die  Stufe  2  beträgt  2020  95%,  2021  96%  und 2022  97% der  jeweils  geltenden  TV-L-Tabelle.  Ab  2023  wird  die  TV-L-Tabelle  zu 100% angewendet. Die Stufenlaufzeiten betragen in der Stufe 1 ein Jahr, in den Stufen 2 bis 4 je vier Jahre und in der Stufe 5 fünfJahre. Für die EG 2 und EG 3 ist die Stufe 5 die Endstufe.
  • Für alle anderen Beschäftigten wird ein Vergleichsentgelt berechnet. Sie werden einer individuellen  Zwischenstufe  der  entsprechenden  TV-L-Entgeltgruppe  zugeordnet, mindestens aber der Stufe 2. Das gilt auch für die Beschäftigten der EG 2 und 3, die bereits jetzt mehr als die jeweilige Stufe 2 erhalten.
  • Ab dem Jahr 2020 gelten ansonsten die Entgelt-Werte des TV-L inklusive der jeweiligen Tariferhöhungen.
  • Das Entgelt dieser Zwischenstufe wird zum 1. Januar 2020 um 3,12% und zum 1.Januar 2021 um 1,4% erhöht. Zum 1. Januar 2022 steigen die Beschäftigten in die betragsmäßig  nächsthöhere  Stufe  auf.  Beschäftigte,  die  mit  ihrem  Entgelt  bereits  jetzt über der höchsten Stufe ihrer Entgeltgruppe liegen, erhalten einen aufzehrenden Besitzstand.
  • Ab  dem  Jahr  2020 gibt es  eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für alle Beschäftigten, im Jahr 2020 in Höhe von 500 Euro und ab demJahr 2021 von 1.000 Euro.  Ab  dem  Jahr  2022  wird  die  Sonderzahlung  entsprechend  der  Entgelttabellen des TV-L dynamisch gesteigert.
  • Ab 2023 wird für jeden Beschäftigten, der mindestens 30 Monate dem Betrieb angehört, in eine betriebliche Altersversorgung(Direktversicherung) in Höhe von 5% des Bruttoentgelts eingezahlt. Davon zahlt der Arbeitgeber 3,75% in EG 1 bis 4, 3 % in EG 5 bis 9a, ab EG 9b zahlt er 2,5%.
  • Die Wochenarbeitszeit richtet sich nach dem allgemeinen Teil des TV-L und liegt bei 39 Stunden,50 Minuten.


Hintergrund
Die drei Töchter des Universitätsklinikums Düsseldorf (GSD – Gesellschaft für Servicedienstleistungen  Düsseldorf  mbH,  GKD – Gesellschaft  für  klinische  Dienstleistungen mbH, UKM - Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH) unterlagen bisher keiner Tarifbindung. Das Ziel der Gewerkschaften war es, die ausgegliederten Servicebereiche  wieder  an  die  Tarifverträge  der  Mutter  heranzuführen – hier  also  den TV-L. Das haben die Gewerkschaften jetzt geschafft.

Mitglieder-Info: "Tochterunternehmen Uniklinikum Düsseldorf. Tarifvertrag unterschrieben" als PDF-Download


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